
Allgemeine Geschäftsbedingungen SCANDIC ESTATE
Stand: 01. Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1 SCANDIC ESTATE (im Folgenden SCANDIC ESTATE genannt) erbringt als Marke der LEGIER BETEILIGUNGS MBH ihre Dienste gegenüber ihrem Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt) auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch, soweit SCANDIC ESTATE in ihrem Angebot auf die AGB verweist.
1.2 Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter von SCANDIC ESTATE sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen zumindest in Textform vorgelegten Angebotes einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
2. Angebote
Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
3. Entstehen des Honoraranspruchs
Eine Maklerleistung von SCANDIC ESTATE ist der Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder die Vermittlung eines Hauptvertrags (Kauf, An- und Vorkauf, Pacht, Miete, Tausch, Übertragung von Erbbaurechten oder wirtschaftlich gleichwertige Verträge), die zumindest mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages sind.
4. Höhe und Berechnungsgrundlagen des Honorars
4.1 Soweit das Honorar im Angebot nicht benannt wird und das Angebot nicht honorarfrei für den Vertragspartner ist, gelten die folgenden Honorarsätze im Falle des erfolgreichen Nachweises eines Mieters/Käufers oder der erfolgreichen Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrages. Die Honorarsätze verstehen sich immer zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer.
4.2 Bei Miet- oder Pachtverträgen beträgt das Honorar bei einer Laufzeit
- von bis zu 5 Jahren das 3-fache einer Nettomonatsmiete
- von mehr als 5 Jahren das 4-fache einer Nettomonatsmiete
Die Nettomonatsmiete bezieht sich immer auf alle angemieteten Flächen sowie Pkw- und Fahrradstellplätze. Für die Berechnung des Honorars ist auf die vereinbarte Nettomonatsmiete im Hauptvertrag abzustellen. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird für die Ermittlung der Höhe des Honorars die sich aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche Nettomonatsmiete zugrunde gelegt. Mietfreie Zeiten und andere Incentives mindern die Berechnungsgrundlage des Honoraranspruchs nicht.
4.3 Bei Kaufverträgen gilt zur Berechnung des Honorars ein gestaffeltes Gleitmodell hinsichtlich des Kaufpreises
- bis zu € 5 Mio.: 5 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises,
- über € 5 Mio. bis € 10 Mio.: 4 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises,
- über € 10 Mio. bis € 50 Mio.: 3 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises,
- über € 50 Mio. bis € 100 Mio.: 2,5 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises und
- über € 100 Mio.: 2 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises
4.4 Im Falle der Übertragung eines Erbbaurechts an einem Grundstück errechnet sich unser Honorar anhand der Staffelung nach 4.3 auf Grundlage von 80 % des Wertes des Grundstücks und ggf. vorhandener Bauten nebst wesentlicher Bestandteile oder aus dem Erbbauzins der nächsten 20 Jahre nach Abschluss des Erbpachtvertrages, wobei der höhere Wert zur Berechnung heranzuziehen ist.
5. Anzeige der Vorkenntnis
SCANDIC ESTATE hat unabhängig von einer etwaigen Vorkenntnis des Kunden Anspruch auf das Honorar, wenn SCANDIC ESTATE einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.
6. Vertraulichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen – Folgen der Nichtbeachtung
Der Kunde ist verpflichtet, die ausschließlich zu seiner Nutzung überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe derselben an Dritte ist untersagt. Sollte durch die unbefugte Weitergabe an Dritte ein Hauptvertrag zustande kommen, ist vom Kunden das Honorar zu zahlen, das zugunsten SCANDIC ESTATE entstanden wäre, wenn SCANDIC ESTATE den Nachweis erbracht oder den Hauptvertrag vermittelt hätte.
7. Weitere Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zur Vermarktung der Immobilien (z. B. Energieausweis) SCANDIC ESTATE rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, SCANDIC ESTATE den Abschluss des Hauptvertrags unverzüglich mitzuteilen und eine Kopie dessen zur Verfügung zu stellen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall, dass er Bilder oder andere Visualisierungen zur Verfügung stellt, zu garantieren, dass diese frei von Rechten Dritter sind, und SCANDIC ESTATE von jeglichen Ansprüchen Dritter und daraus entstehender Kosten aufgrund ggf. von Verletzung oder Fehlen jedweder Rechte freizustellen.
8. Presseveröffentlichungen / Online-Vermarktung
8.1 Bei Presseveröffentlichungen des Kunden im Rahmen der erfolgten Beauftragung ist SCANDIC ESTATE als Berater zu benennen.
8.2 SCANDIC ESTATE darf das Objekt des Kunden auch online inkl. in der „SCANDIC ESTATE Objektsuche“ (SCANDIC ESTATE) unter Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen vermarkten. Eine Überprüfung der Unterlagen auf Richtigkeit erfolgt nicht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und der Rechte an denselben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich und stellt hiermit SCANDIC ESTATE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
9. Haftung
9.1 Die in den von SCANDIC ESTATE versandten Schreiben, insbesondere die in den Angeboten getroffenen Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Konditionen der angebotenen Fläche, Immobilien, ggf. der Rechte an den Objektgesellschaften und/oder der Grundstücke, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Den Kunden obliegt die selbstständige Überprüfung dieser Informationen. Gleiches gilt für die den Schreiben von SCANDIC ESTATE beigefügten Anlagen.
9.2 SCANDIC ESTATE haftet für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von SCANDIC ESTATE, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Insbesondere werden Ansprüche auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben durch Überlassung des Exposes nicht begründet.
9.3 Auf Schadensersatz haftet SCANDIC ESTATE – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCANDIC ESTATE für Schäden aus Verletzung wesentlicher/n Vertragspflicht/en (Verpflichtung/en, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, vgl. § 241 Abs. 2) der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Dieser Haftungsausschluss und diese Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SCANDIC ESTATE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SCANDIC ESTATE beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCANDIC ESTATE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SCANDIC ESTATE beruhen, sowie in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die SCANDIC ESTATE nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
10. Geldwäschegesetz, Bestechung & Korruption
10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass SCANDIC ESTATE gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) bei Nachweis oder Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages (bei über 10.000,- EUR Nettomonatsmiete) zur Überprüfung der Identität ihrer Kunden verpflichtet ist. Dem Kunden ist auch bekannt, dass er nach den Vorschriften des GwG verpflichtet ist, SCANDIC ESTATE die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und außerdem Änderungen, die sich im Verlaufe der Geschäftsbeziehungen ergeben, unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen hat.
10.2 Der Kunde und SCANDIC ESTATE versichern im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung die Regelungen des GwG einzuhalten. Bei Verstoß behält sich SCANDIC ESTATE ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
10.3 Die Parteien versichern, dass sie alle anwendbaren Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption („Antikorruptionsgesetze“), insbesondere die §§ 331–337 des Strafgesetzbuches (StGB), einhalten.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche ist der Prozess, bei dem illegal erworbene Gelder so umgewandelt werden, dass sie den Anschein erwecken, aus legalen Quellen zu stammen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen. Typischerweise durchläuft Geldwäsche drei Phasen: Platzierung, Verschleierung und Integration.
Die Phasen der Geldwäsche
- Platzierung
In dieser Anfangsphase werden die illegalen Gelder in das Finanzsystem eingeführt. Dies kann beispielsweise durch Einzahlungen auf Bankkonten, den Kauf von Vermögenswerten (wie Immobilien oder Wertgegenständen) oder andere Methoden erfolgen. Ziel ist es, das „schmutzige“ Geld in den regulären Finanzkreislauf zu bringen.
- Verschleierung
Hier werden die Gelder durch eine Reihe von Transaktionen bewegt, um ihre Herkunft zu verdunkeln. Dies kann Überweisungen zwischen verschiedenen Konten, den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten oder den Einsatz komplexer Finanzinstrumente umfassen. Die Vielzahl an Schritten erschwert es, den Ursprung des Geldes nachzuverfolgen.
- Integration
In der abschließenden Phase werden die gewaschenen Gelder wieder in die Wirtschaft eingeführt, als wären sie aus legalen Quellen stammend. Dies geschieht oft durch Investitionen, Geschäftsvorhaben oder den Kauf von Luxusgütern, sodass das Geld nun uneingeschränkt genutzt werden kann.
Relevante deutsche Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche
Deutschland hat ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk entwickelt, um Geldwäsche zu verhindern und zu bestrafen. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften sind:
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Das Geldwäschegesetz (GwG) ist die zentrale Vorschrift zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland. Es legt die Pflichten für Finanzinstitute, bestimmte Unternehmen (z. B. Immobilienmakler, Anwälte) und andere verpflichtete Stellen fest, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zu den Kernpunkten gehören:
- Kunden-Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD): Verpflichtete müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen, den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und das Risiko von Geldwäsche bewerten.
- Meldepflichten: Verdächtige Transaktionen müssen unverzüglich an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden, die in Deutschland beim Zoll angesiedelt ist.
- Aufbewahrungspflichten: Transaktions- und Kundendaten müssen für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält die strafrechtlichen Bestimmungen zur Geldwäsche. Insbesondere § 261 StGB definiert Geldwäsche als Straftat. Darunter fällt das Verbergen, Verschleiern oder die Nutzung von Vermögenswerten, die aus bestimmten Straftaten (sogenannten Vortaten) stammen. Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) geahndet werden.
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Das Kreditwesengesetz regelt die Tätigkeiten von Finanzinstituten und enthält Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Es verpflichtet Banken und andere Finanzinstitute, interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten, wie etwa Risikomanagementsysteme, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.
Sanktionen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Geldstrafen: Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen können hohe Bußgelder erhalten.
- Freiheitsstrafen: Bei strafrechtlich relevantem Verhalten (z. B. nach § 261 StGB) droht Gefängnis.
- Reputationsschäden: Für Unternehmen kann ein Verstoß auch zu einem erheblichen Imageverlust führen.
Internationale Zusammenarbeit
Deutschland arbeitet aktiv mit internationalen Organisationen zusammen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Besonders wichtig ist die Mitgliedschaft in der Financial Action Task Force (FATF), einer zwischenstaatlichen Organisation, die globale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt. Diese Standards beeinflussen auch die deutsche Gesetzgebung.
11. Datenschutz
Die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und SCANDIC ESTATE finden sich in unserem Datenschutzhinweis.
12. Aufwendungsersatz
Falls kein Hauptvertrag zustande kommt, kann SCANDIC ESTATE vom Kunden die nachweislich angefallenen Aufwendungen, wie Werbekosten, Reisekosten etc., erstattet verlangen, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der vereinbarten Provision.
13. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen SCANDIC ESTATE verjähren in drei Jahren, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
14. Doppeltätigkeit des Maklers
SCANDIC ESTATE kann je nach Auftrag für den Verkäufer/Vermieter oder für den Käufer/Mieter tätig werden. Eine gleichzeitige Tätigkeit als Vermittlungsmakler für beide Parteien ist jedoch ausgeschlossen.
15. Sonstiges
15.1 Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main. SCANDIC ESTATE ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen auf internationale Kollisionsnormen.
15.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SCANDIC ESTATE, eine Marke derLEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH
Kurfürstendamm 14
D-10117 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)
Telefon: +49 30 99211 - 3 469
Telefon: +49 30 99211 - 3 225
E-Mail: info@ScandicEstate.de
Handelsregister Berlin-Charlottenburg
(Bundesrepublik Deutschland) HRB 57837
Umsatzsteuer-ID: DE 413445833